Die 10 SICHERHEITSGEBOTE

…nach denen wir arbeiten. 

 

1. Die Verantwortung liegt beim aktiven Part. 

Keine noch so sehr echten Praktiken dürfen ausgeübt werden, wenn sie nicht beherrscht werden. 

 

2. Hygiene geht vor Kostenersparnis. 

Einmalartikel dürfen nur einmal verwendet werden, alle anderen Instrumente nur nach fachgerechter Sterilisation oder Desinfektion
.  

 

3. Gefährliche Praktiken unbedingt vermeiden. 

Ihnen werden die abenteuerlichsten Wünsche vorgetragen, aber kein Geld der Welt kann eine Gesundheit oder gar ein Leben ersetzen. Deshalb liegt es an der Intelligenz und an der Phantasie einer jeden Domina/Klinikerin, hier geschickt vor zu gehen, um vielleicht eine Vision, aber niemals wirklich eine eventuelle Operation oder ähnliches vornehmen zu wollen. 

 

4. Die Gesundheit geht vor.

Ist es zu einer Verletzung oder anderen Situation gekommen, die ärztliches Handeln erforderlich macht, muss dem Gast unbedingt der Arztbesuch angeraten werden. Die ärztliche Schweigepflicht schützt den Patienten vor ungewolltem Outing. Und falls gar ein Notarzt gerufen werden muss, ist schnelles Handeln gewiss, denn keine noch so grosse Aufregung ist im Vergleich eines Menschenlebens gross genug, um nicht sofort zu reagieren.

 

5. Der Mensch ist ein Individuum.

Was dem einen Lust verschafft, gibt dem anderen bestenfalls eine Störung, schlimmsten Falls gar ein psychisches Trauma. Unbedingt deshalb in einem ausführlichen Vorgespräch alle Einzelheiten durchsprechen.
 
  

 

6. What ever you do. Do it safe!

Die Prinzipien des Safer Sex gelten auch und gerade im (Lust)-Klinikum sowie im Studio. Sogenannte Piercing, Nadeln, Akkupunktur und Cutting dürfen nur mit klinisch reinen Handschuhen, also ohne Hautkontakt durchgeführt werden. 

 

7. Eigenschutz

Ihre eigene Sicherheit könnte Gefährdet werden durch:



a) …achtlos weggelegte, benutzte Kanülen oder (noch) nicht sterilisierte Akkupunktur- und andere Nadeln (besser Einmalnadeln benutzen). Hier droht Ansteckung durch Hepatitis B oder gar durch AIDS. Gebrauchte Kanülen also immer sofort in durchstechungssicheren Behältern (z. B. Plastikkanister) entsorgen. Kanülen niemals in die Schutzhülle zurück stecken, das ist auch eine der häufigsten Unfallmechanismen beim Krankenhauspersonal.



b) …Silikonspray oder Latexpflegemittel und jegliches Gleitmittel auf Silikonbasis. Ein Kaffeelöffel dieser Substanz macht aus einem gefliesten Boden eine perfekte Kunsteisbahn. In verschiedenen Krankenhäusern ist deshalb die Verwendung dieser Substanzen verboten. Sie selbst riskieren schmerzhafte Knochenbrüche, die Ihnen eine 6 bis 12-wöchige Arbeitsunfähigkeit bescheren.
 
  

 

8. Wehrlosigkeit ist Schutzlosigkeit.

Je nach Art der Behandlung kann, ähnlich eines Narkosearztes, die Verantwortung für lebenswichtige Funktionen eines Gastes ganz in der Hand Ihrer Domina/Klinikerin liegen. Unser Prinzip: ein Wehrloser wird niemals ohne Aufsicht gelassen. Wir achten stets auch auf mögliche Anzeichen, erst recht, wenn der Gast/Patient durch Knebel, Masken oder Fesselungen in seiner Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist. Hier sind wir besonders aufmerksam.

 

9. No Drugs

a) Keine Drogen! Weder beim Gast/Patienten, noch bei der Domina/Klinikerin. Drogen jeglicher Art verändern die Wahrnehmung und können bei der Domina/Klinikerin zur Kritiklosigkeit gegenüber ihres eigenen Handelns führen. Beim Gast/Patienten hingegen kommt es zu einer Herabsetzung des Schmerzempfindens. Dadurch kann das Alarmsignal Schmerz oft erst dann eintreten, wenn bereits ein Schaden gesetzt ist. 



b) Keine Medikamente. Wirksame, sprich verschreibungspflichtige Medikamente, dürfen in Deutschland ausschliesslich nur von approbierten Ärzten verschrieben werden. Da ist der Gesetzgeber sehr streng. Bei rezeptfreien Medikamenten könnte normalerweise nichts passieren – so denkt man – aber dennoch könnten sie für bestimmte Gäste/Patienten, z. B. für Allergiker, tödlich wirken. 
 
 

 

10. Respektieren Sie Ihre Grenzen.

Juristisch gesehen ist eine Vielzahl dominanter/ärztlicher Handlungen Körperverletzung mit Erlaubnisvorbehalt. Die Behandlung ist aber nur dann und ausschließlich einer ärztlichen Person erlaubt, wenn sie der Gesundheit dienlich ist.